Der NFV Kreis Hildesheim hat seine Ausschreibung für die Spielzeit 2020/21 bekanntgegeben. Es wird keine Play-Off-Runden am Saisonende geben und die Mannschaften dürfen öfter wechseln. 

Der NFV Kreis Hildesheim hat am heutigen Donnerstag die Ausschreibung für die Fußball-Saison 2020/21 veröffentlicht und an die Vereine übermittelt. 

Die wichtigsten Änderungen bestehen in der Anzahl der Auswechselungen sowie die Aufstiegsregelungen. Zugunsten eines Pokalwettbewerbes haben wir im Herrenbereich auf eine Playoffrunde verzichtet.
Isabell Hartmann, Spielausschuss-Vorsitzende des NFV Kreis Hildesheim

Sportnews Hildesheim fasst die wichtigsten Änderungen und Punkte zusammen:

§ 2 Sonderbestimmungen für das Spieljahr 2020/2021

Im Zusammenhang mit der aktuellen und sicherlich länger anhaltenden Covid-19- Pandemie und den daraus möglichen Verfügungslagen des Landes Niedersachsens, Ausschreibung für das Spieljahr 2020/2021 im NFV-Kreis Hildesheim sowie regionaler oder örtlicher Behörden, kann es entgegen den Planungen des Kreisvorstandes und seiner Ausschüsse zu einem verspäteten Beginn, Unterbrechungen oder verfrühtem Abbruch des Spielbetriebes auf Kreisebene kommen. Für diese Fälle behält sich der Kreisvorstand Änderungsmöglichkeiten vor, den Spielbetrieb in Teilen geändert auszuspielen und/ oder Auf- und Abstiege verändert zu organisieren.

§ 6 Spielbericht

(4) Bei allen Spielen findet eine „Mobile Spielrechtkontrolle“ durch den Schiedsrichter statt. Die Vereine haben zu diesem Zweck für alle Spieler digitale Lichtbilder in die Spielberechtigungsliste im DFBnet einzustellen. Das digitale Lichtbild muss den Spieler in Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung von Augen zeigen. Dem Schiedsrichter ist vom Heimverein bedarfsweise ein geeignetes internetfähiges Tablet oder Smartphone für die Mobile Spielrechtskontrolle vor Ort zur Verfügung zu stellen. Ist die Spielrechtskontrolle-Online nicht möglich oder wird (ausnahmsweise) nicht genutzt, ist dem Schiedsrichter der farbige Ausdruck der Spielberechtigungsliste (einschließlich Fotos) vorzulegen; sofern das Spiel von einem nicht neutralen Schiedsrichter geleitet wird, hat die Vorlage auf Wunsch des Gegners auch bei diesem zu erfolgen.

§ 7 Spielkleidung (zu § 21 SpO)

(1) Treten Mannschaften in gleicher Spielkleidung an, so muss die Gastmannschaft ihre Spielkleidung wechseln.

§ 24 Auswechslungen

(1) In den Pflichtspielen können in der Kreisliga und den Staffeln der 1. und 2. Kreisklassen während eines Spiels vier Spieler eingewechselt werden. Ein ausgewechselter Spieler darf nicht wieder eingesetzt werden (kein Rücktausch).
(2) In den Pflichtspielen der Staffeln der 3. und 4. Kreisklassen dürfen bis zu fünf Spieler (einschließlich etwaiger Verlängerungen) beliebig oft aus- und wieder eingewechselt werden (Rücktausch zulässig).

§ 26 Aufstieg

(1) Die Staffelsieger der Kreisliga A und B steigen direkt in die Bezirksliga auf.
(2) Die Staffelmeister der 1. Kreisklasse steigen direkt in die Kreisliga auf.
(3) Die Staffelsieger der 2-4 Kreisklassen steigen direkt in die jeweils nächsthöhere Spielklasse auf.
(4) Spielen von einem Verein mehrere Mannschaften in einer Leistungsklasse (nur in der 3. oder 4. Kreisklasse möglich), so sind diese hinsichtlich Auf- und Abstieg gleichberechtigt. Die untere Mannschaft kann ein mögliches Aufstiegsrecht wahrnehmen, während eine höhere Mannschaft in der bisherigen Spielklasse verbleibt oder absteigt. Im folgenden Spieljahr sind die Mannschaftbezifferungen der Leistungsklassenzugehörigkeit anzupassen.
(5) Ist eine Mannschaft nicht für den direkten Aufstieg berechtigt, so tritt an ihre Stelle die nächstplatzierte Mannschaft dieser Staffel. Diese Regelung greift bis Platz fünf der Tabelle.

§ 27 Zusätzlicher Aufstieg

(1) Sofern die jeweilige Sollzahl in den Spielklassen Kreisliga und 1. Kreisklasse für die folgende Spielzeit nicht erreicht oder möglichweise nicht erreicht wird, kann der Spielausschuss nach seinem Ermessen Relegationsspiele für einen zusätzlichen Aufstieg ansetzen oder alle in den Abschlusstabellen der Staffeln der jeweiligen Spielklasse identisch platzierten Mannschaften zusätzlich aufsteigen lassen.
(2) An Relegationsspielen nehmen nur die Mannschaften teil, die ein Aufstiegsrecht in die nächsthöhere Spielklasse haben und dieses im Falle der Qualifikation auch wahrzunehmen beabsichtigen. Der Verzicht auf die Teilnahme an der Relegation durch einen Verein verschafft dem nächstplatzierten Verein der Staffel keine Teilnahmemöglichkeit an diesen Relegationsspielen um den zusätzlichen Aufstieg.

§ 28 Abstieg

(1) Aus der Kreisliga Staffel A + B steigen die Inhaber des letzten Tabellenplatzes (Tabellenplatz 9) direkt in die 1. Kreisklasse ab. Sollten mehr als 2 Mannschaften aus dem Bezirk in die Kreisliga absteigen erhöht sich die Anzahl der Absteiger entsprechend.
Bei 3 Absteigern aus dem Bezirk steigen die Inhaber der 9 Platzes direkt ab und ein weiterer Absteiger wird in einem Entscheidungsspiel zwischen den beiden Mannschaften auf dem 8 Tabellenplatz ermittelt.
Bei 4 Absteigern aus dem Bezirk steigen die Inhaber der Plätze 8 +9 der 1. Kreisklasse direkt ab.
Bei mehr als 4 Absteigern aus dem Bezirk gibt es keine weiteren Absteiger, sondern in der Spielzeit 21/22 wir dann eine entsprechend größere Kreisligastaffel geplant (2 Staffeln á 10 bzw. 12 oder 14 Teams).
(2) Aus der 1 Kreisklasse steigen die Inhaber der Tabellenplätze 9 + 10 direkt in die 2. Kreisklasse ab.
(3) Aus der 2. Kreisklasse steigen die Inhaber der Tabellenplätze 9 +10 direkt in die 3. Kreisklasse ab.
(4) Aus der 3. Kreisklasse steigenden die Inhaber des Tabellenplatzes 8 direkt in die 4. Kreisklasse ab.

§ 30 Pokalspielbetrieb

Der Kreispokal wird in der Saison als freiwilliger Wettbewerb im Anschluss an die Punktspielrunde gespielt. Es ist vorgesehen an insgesamt 5 Spielrunden einen Kreispokalsieger zu ermitteln. Der Kreispokalsieger wird als Teilnehmer zum Bezirkspokal gemeldet. Die Vereine werden gebeten bis zum 15.04.20 ihre Teilnahme am Kreispokal zu melden.

Sollte es aufgrund der Pandemiesituation zu Änderungen im Spielbetrieb kommen oder eine Unterbrechung des Spielbetriebes erfolgen, kann kurzfristig eine Verkürzung oder Absage des Pokalwettbewerbes erfolgen.