Die Termine und Spielpläne sind fix. Anfang September startet der NFV Kreis Hildesheim in den Ligabetrieb. Neu ist allerdings der Modus. Sportnews Hildesheim informiert über die wichtigsten Dinge aus der Ausschreibung zur Saison 21/22. 

Auf- und Abstiegsrunde

Im Kreis Hildesheim wird zunächst in den ‚Vorrundenstaffeln‘ gespielt. Von Anfang September bis Anfang April ist diese erste Runde angesetzt. Anschließend soll es, sofern umsetzbar, in Auf- und Abstiegsrunden gehen. 

In den im 2. Halbjahr stattfindenden Auf- und Abstiegsrunden werden die Mannschaften gemäß ihrer Platzierung in der Vorrunde neuen Staffeln zugeteilt. Gespielt wird in den Staffeln im Modus jeder gegen jeden ohne Rückspiel. Bei Entfall der Auf- und Abstiegsrunden ist der Auf- und Abstieg in §26 und §28 geregelt.

Wer qualifiziert sich für Auf- oder Abstiegsrunde?

Kreisliga
Tabellenplatz 1-4 der Kreisliga A und B nehmen an der Aufstiegsrunde Kreisliga teil.
Tabellenplatz 5-8 der Kreisliga A und B nehmen an der Abstiegsrunde Kreisliga teil.
1. Kreisklasse
Tabellenplatz 1-3 der 1. Kreisklasse A, B, und C nehmen an der Aufstiegsrunde 1. Kreisklasse teil.
Tabellenplatz 4-10 der 1. Kreisklasse A, B, und C nehmen an den Abstiegsrunden 1. Kreisklasse teil.
2. Kreisklasse
Tabellenplatz 1-3/4 der 2. Kreisklasse A, B und C nehmen an der Aufstiegsrunde 2. Kreisklasse teil. Zusätzlich
nimmt der beste 4. Tabellenplatz aus Staffel A, B oder C als 10. Team an der Aufstiegsrunde teil.
Tabellenplatz 4-10 der 2. Kreisklasse A, B, und C nehmen an den Abstiegsrunden 2. Kreisklasse teil.
3. Kreisklasse
Tabellenplatz 1-3 der 3. Kreisklasse A, B und C nehmen an der Aufstiegsrunde 3. Kreisklasse teil.
Tabellenplatz 4-8 der 3. Kreisklasse A, B, und C nehmen an den Abstiegsrunden 3. Kreisklasse teil.
4. Kreisklasse
Tabellenplatz 1-3 der 4. Kreisklasse A, B und C nehmen an der Aufstiegsrunde 4. Kreisklasse teil.
Tabellenplatz 4-8 der 4 Kreisklasse A, B, und C spielen eine Spielrunde in 2 Staffeln.

Einteilung der Abstiegsrunden der Kreisklassen

1. 1. Kreisklasse Abstiegsrunde A: Platz 4, 6, 8, 9 aus Staffel A, 5, 7, 9 aus Staffel B und 5, 7, 9, 10 aus
Staffel C
2. 1. Kreisklasse Abstiegsrunde B: Platz 5, 7, 9 aus Staffel A, 4, 6, 8 aus Staffel B und 4, 6, 8 aus Staffel
C
3. 2. Kreisklasse Abstiegsrunde A: Platz 4 Staffel A/B, Platz 5, 7, 9 aus Staffel A, 6, 8, 10 aus Staffel B,
6, 8, 10 aus Staffel C
4. 2. Kreisklasse Abstiegsrunde A: Platz 4 Staffel B/C, Platz 6, 8, 10 aus Staffel A, 5, 7, 9 aus Staffel B,
5, 7, 9 aus Staffel C
5. 3. Kreisklasse Abstiegsrunde A: Platz 4, 6 aus Staffel A, 5, 7 aus Staffel B und 5, 7 aus Staffel C
6. 3. Kreisklasse Abstiegsrunde B: Platz 5, 7 aus Staffel A, 4, 6, 8 aus Staffel B und 4, 6 aus Staffel C
7. 4. Kreisklasse Spielrunde A: Platz 4, 6, 8 aus Staffel A, 5, 7 aus Staffel B und 5, 7 aus Staffel C
8. 4. Kreisklasse Spielrunde B: Platz 5, 7 aus Staffel A, 4, 6, 8 aus Staffel B und 4, 6, 8 aus Staffel C

Aufstieg

(1) Tabellenplatz 1 und 2 der Kreisliga Aufstiegsrunde steigen direkt in die Bezirksliga auf. Bei Entfall der
Aufstiegsrunde steigen die Staffelsieger der Kreisliga A und B direkt in die Bezirksliga auf.

(2) Tabellenplatz 1, 2 und 3 der 1. Kreisklasse Aufstiegsrunde steigen direkt in die Kreisliga auf. Bei Entfall der Aufstiegsrunde steigen die Staffelsieger der 1. Kreisklasse Staffel A, B und C direkt in die Kreisliga auf.
(3) Tabellenplatz 1, 2 und 3 der 2. Kreisklasse Aufstiegsrunde steigen direkt in die 1. Kreisklasse auf. Bei
Entfall der Aufstiegsrunde steigen die Staffelsieger der 2. Kreisklasse Staffel A, B und C direkt in die 1. Kreisklasse auf.

(4) Tabellenplatz 1, 2 und 3 der 3. Kreisklasse Aufstiegsrunde steigen direkt in die 2. Kreisklasse auf. Bei Entfall der Aufstiegsrunde steigen die Staffelsieger der 3. Kreisklasse Staffel A, B und C direkt in die 2. Kreisklasse auf.
(5) Tabellenplatz 1, 2 und 3 der 4. Kreisklasse Aufstiegsrunde steigen direkt in die 3. Kreisklasse auf. Bei Entfall der Aufstiegsrunde steigen die Staffelsieger der 4. Kreisklasse Staffel A, B und C direkt in die 3. Kreisklasse auf.
(6) Ist eine Mannschaft nicht für den direkten Aufstieg berechtigt, so tritt an ihre Stelle die nächstplatzierte
Mannschaft dieser Staffel. Diese Regelung greift bis Platz fünf der Tabelle.

Abstieg

(1) Aus der Kreisliga steigen die Inhaber der Tabellenplätze 6, 7 und 8 der Abstiegsrunde direkt in die 1. Kreisklasse ab. Bei Entfall der Abstiegsrunde steigt der 8. Tabellenplatz aus Kreisliga A und B direkt in die 1. Kreisklasse ab.
(2) Aus der 1. Kreisklasse steigen die Inhaber der Tabellenplätze 9 und 10 der jeweiligen Abstiegsrunde direkt in
die 2. Kreisklasse ab. Bei Entfall der Abstiegsrunde steigt der 9. und 10. Tabellenplatz aus der 1. Kreisklasse A, B und C direkt in die 2. Kreisklasse ab.
(3) Aus der 2. Kreisklasse steigen die Inhaber des Tabellenplatz 10 der jeweiligen Abstiegsrunde direkt in die 3. Kreisklasse ab. Bei Entfall der Abstiegsrunde steigt der 10. Tabellenplatz aus der 2. Kreisklasse A, B und C direkt in die 3. Kreisklasse ab.
(4) Aus der 3. Kreisklasse steigen die Inhaber der Tabellenplätze 6 und 7 der jeweiligen Abstiegsrunde direkt in die 4. Kreisklasse ab. Bei Entfall der Abstiegsrunde steigt der 7. und 8. Tabellenplatz aus der 3. Kreisklasse A, B und C direkt in die 4. Kreisklasse ab.

Zusätzlicher Aufstieg

(1) Sofern die jeweilige Sollzahl in den Spielklassen Kreisliga und 1. Kreisklasse für die folgende Spielzeit nicht
erreicht oder möglichweise nicht erreicht wird, kann der Spielausschuss nach seinem Ermessen Relegationsspiele
für einen zusätzlichen Aufstieg ansetzen oder alle in den Abschlusstabellen der Staffeln der jeweiligen Spielklasse
identisch platzierten Mannschaften zusätzlich aufsteigen lassen.
(2) An Relegationsspielen nehmen nur die Mannschaften teil, die ein Aufstiegsrecht in die nächsthöhere
Spielklasse haben und dieses im Falle der Qualifikation auch wahrzunehmen beabsichtigen. Der Verzicht auf die
Teilnahme an der Relegation durch einen Verein verschafft dem nächstplatzierten Verein der Staffel keine
Teilnahmemöglichkeit an diesen Relegationsspielen um den zusätzlichen Aufstieg.
(3) Verbindlicher Meldetermin für den Verzicht eines Vereines, seine Mannschaft in der bisherigen Spielklasse zu
behalten, ist der Mannschaftsmeldetermin des NFV.

Spielsperren in der Kreisliga und 1. Kreisklasse

(1) Ein Spieler ist nach der fünften Verwarnung (Gelben Karte) für das nächste Punktspiel im selben Wettbewerb
gesperrt. Erhält ein Spieler in einem Spieljahr nach einer verwirkten Sperre fünf weitere Verwarnungen, so ist er
wiederum für das nächste Spiel gesperrt. Eine Übertragung auf das nächste Spieljahr erfolgt nicht. Erhält ein
Spieler aufgrund einer zweiten Verwarnung im selben Spiel einen Feldverweis (Gelb-Rote Karte), bleiben die
Verwarnungen in diesem Spiel für die Addition der Verwarnungen nach Satz 1 außer Betracht. Die Vereine und
Spieler sind dafür verantwortlich, dass kein Spieler eingesetzt wird der nach Satz 1 gesperrt ist.
(2) Erhält ein Spieler in einem Punktspiel aufgrund einer zweite Verwarnung im selben Spiel (Gelb-Rote Karte)
einen Feldverweis, so ist er für das nächste Punktspiel im selben Wettbewerb gesperrt. Die Sperre erstreckt sich
auch auf das jeweils folgende Punktspiel jeder anderen Mannschaft seines Vereins; längstens dauert sie jedoch
bis zum Ablauf von zehn Tagen oder der tatsächlichen Austragung eines Punktspieles der Mannschaft, als dessen
Spieler er die Gelb-Rote Karte erhielt, an.
(3) Die Regelungen der Absätze 2 und 3 finden in der 2., 3. und 4. Kreisklasse keine Anwendung.

Auswechslungen

(1) In den Pflichtspielen können in der Kreisliga und den Staffeln der 1. Kreisklassen während eines Spiels fünf
Spieler eingewechselt werden. Ein ausgewechselter Spieler darf nicht wieder eingesetzt werden (kein Rücktausch).
(2) In den Pflichtspielen der Staffeln der 2., 3. und 4. Kreisklassen dürfen bis zu fünf Spieler (einschließlich etwaiger Verlängerungen) beliebig oft aus- und wieder eingewechselt werden (Rücktausch zulässig).