Werbung
Hier könnte eure Werbung stehen!
Jetzt Kontakt aufnehmen
[Anzeige] Im Laufe des Arbeitslebens erwirtschaften Sie nicht selten eine Million Euro. Was tun Sie, wenn Ihr Einkommen durch Berufsunfähigkeit in Gefahr gerät? Mit dem VGH Berufsunfähigkeitsschutz sichern Sie die finanziellen Folgen durch Unfall, Krankheit oder Pflegedürftigkeit ab.
Damit Ihr Leben nicht auf der Kippe steht
Ob durch Krankheit oder Unfall – Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Und es passiert häufiger, als man denkt. Bereits jeder Vierte scheidet vorzeitig aus dem Berufsleben aus. Wenn es passiert, können Sie kaum auf staatliche Unterstützung hoffen. Die volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen Sie nur, wenn Sie weniger als drei Stunden täglich in irgendeinem Beruf arbeiten können – und selbst die volle Rente reicht in der Regel nicht zum Leben. Wer mehr als sechs Stunden arbeiten kann, bekommt gar keine Rente.
Was leistet der VGH Berufsunfähigkeitsschutz?
Der VGH Berufsunfähigkeitsschutz sichert Ihren Lebensunterhalt, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit berufsunfähig werden. Ihnen wird die vereinbarte Rente gezahlt, sofern Sie Ihren Beruf nur noch zu 50 % oder weniger ausüben können.
Dabei profitieren Sie von einer hohen Sicherheit und Flexibilität. Sie können die Rentenzahlung bis zum 67. Lebensjahr vereinbaren und erhalten die Leistung sofort ab Beginn der Berufsunfähigkeit. Ein späterer Berufswechsel oder die Aufnahme eines gefährlichen Hobbys sind ohne Beitragserhöhung mitversichert. Im Leistungsfall zahlen Sie keine Beiträge mehr. Oftmals hört man auch, dass betroffene Personen unzumutbare Heilbehandlungen wie z. B. Operationen vornehmen lassen müssen. Darauf verzichtet der VGH Berufsunfähigkeitsschutz.
In den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss, maximal bis zum 35. Lebensjahr, können Sie Ihren Versicherungsschutz einmalig ohne Anlass erhöhen. Darüber hinaus bestehen bei bestimmten Ereignissen Erhöhungsoptionen. Zum Beispiel bei Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen oder akademischen Ausbildung, Heirat, Geburt eines Kindes oder Erwerb einer selbst bewohnten Immobilie. Auch ein Inflationsausgleich durch die dynamische Erhöhung von Leistung und Beitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung ist möglich.
Leistungsbeispiele aus dem Leben
Die Krankenschwester Katarina T. leidet unter einer Depression und ist emotional nicht belastbar. Ihr ist es nicht mehr möglich, in ihrem Job mit großer Verantwortung, Zeitdruck und intensivem Patientenkontakt zu arbeiten. Leistung: Der Berufsunfähigkeitsschutz Komfort zahlt ihr eine monatliche Rente von 1.500 Euro. Susanne B. kann unfallbedingt ihren Job als Grafikerin für fünf Jahre nicht mehr ausüben. Leistung: Aus ihrem VGH Berufsunfähigkeitsschutz Premium erhält sie die vereinbarte Rente in Höhe von 1.300 Euro monatlich. In den fünf Jahren erhält sie somit 78.000 Euro, eine Anfangshilfe von 3 bis zu 9 Monatsrenten und zusätzlich 7.800 Euro Wiedereingliederungshilfe.
Schluss mit Ausreden!
Fangen Sie jetzt an, die Rechnung ist einfach. Wer früher einsteigt, zahlt geringere Beiträge. Und die Wahrscheinlichkeit, mit 30 Jahren bereits eine Vorerkrankung zu haben, ist sehr hoch. Wer sich erst dann gegen eine Berufsunfähigkeit absichert, zahlt höhere Beiträge. Es lohnt sich also, den Berufsunfähigkeitsschutz bereits frühzeitig abzuschließen.
Erste weitere Informationen finden Sie hier. Ein persönliches Gespräch mit einem Sparkassenberater oder einer -beraterin ersetzt das aber nicht.
Sprechen Sie deshalb mit Ihrer Sparkasse über Ihre Absicherung – weil’s um mehr als Geld geht. Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
Rathausstraße 21 – 23 | 31134 Hildesheim
Telefon: 05121 871-0
E-Mail: info@sparkasse-hgp.de
