Wie wir bereits berichtet hatten, sind seit gestern in Niedersachsen wieder Fußball-Testspiele mit der Begrenzung von 30 Personen erlaubt. Nach einigen Irritationen gibt es nun eine weitere Aussage des Niedersächsischen Fußball Verbandes, wer zum Personenkreis von 30 Leuten gehört. 

Aussage der 30 Beteiligten sorgt zunächst für Irritationen

Zunächst hieß es, seit Montag, 13. Juli, dürfen laut geltender und bis zum 31. August gültiger neuer Corona-Verordnung, Fußball Teams wieder zu Wettkämpfen gegeneinander antreten dürfen. Dabei ist die Zahl von 30 beteiligten Personen allerdings weiterhin nicht zu überschreiten. Insgesamt sind bei den Wettkämpfen bis zu 500 Zuschauer zugelassen, wenn für jeden ein Sitzplatz vorhanden ist. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, reduziert sich die maximale Zuschauerzahl auf 50 Personen. Insbesondere, wer zu den 30 Beteiligten Personen gehöre, sorgte für Diskussionen. 

Isabell Hartmann, Spielausschuss-Vorsitzende des NFV Kreis Hildesheim hatte daraufhin ergänzt: „“Zu den 30 Personen gehören ja schon einmal 22 Feldspieler die zu Beginn eines Spiels auf dem Platz stehen. Hinzu kommt mindestens ein Schiedsrichter, womöglich sogar noch zwei Linienrichter. Das macht dann entweder 23 oder 25. Wenn auf jeder Seite jeweils ein Trainer und ein Betreuer hinzukommt, bliebe lediglich eine Person noch offen, die man gegebenenfalls als Einwechselspieler einsetzen könnte.“

NFV rudert zurück

Nun ruderte der NFV in einem weiteren Schreiben zurück und ‚lockert‘ den Personenkreis welche aktiv zum Spielbetrieb gehören. Im Wortlaut des NFV heißt es wie folgt: 

I: Aktive Sportausübende -maximal 30 Personen- als erlaubte feste Gruppe auf dem Spielfeld
➢ 29 beteiligte Spieler/Sportausübende (inkl. Ersatzspieler) aus den beteiligten Mannschaften
➢ 1 Schiedsrichter
➢ Dokumentation der Kontaktdaten dieser 30 Gruppenteilnehmer
II. Weitere Personen im Innenraum sind erlaubt und fallen nicht in die 30 Personen-Grenze der (aktiv) Sportausübenden
➢ Schiedsrichterassistenten, Mannschaftsverantwortliche (wie z.B. Trainer, Betreuer, etc.) unter Einhaltung der geltenden Abstandsregeln (mind. 2 Meter)
➢ Dokumentation der Kontaktdaten dieser Personen wird empfohlen
IV. Spielbetrieb, Freundschaftsspiele, Turniere
➢ Grundsätzlich sind nur Spiele zwischen zwei Mannschaften im 11er-Spielbetrieb erlaubt, da sonst die Maximalzahl von 30 Personen pro Gruppe überschritten wird.
➢ Unterhalb des 11er-Spielbetriebs könnten bis zum Erreichen der Maximalzahl von 30 Personen pro Gruppe mehrere Teams gegeneinander antreten.

Zuschauerzahl bleibt gleich

Immerhin bei der Anzahl der Zuschauer hat sich nichts geändert – hier heißt es weiter:

➢ Bis 50 Zuschauer stehend und unter konsequenter Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen des Landes ohne Dokumentation der Kontaktdaten
➢ Über 50 bis max. 500 Zuschauer sitzend und unter konsequenter Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen des Landes sowie mit Dokumentation der Kontaktdaten