In Niedersachsen steigt die Inzidenz kontinuierlich an. Deshalb wurden die aktuellen Schutzmaßnahmen vom 02.02. bis zum 23.02.2022 verlängert. 

Sportanlage unter freiem Himmel

Für eine Person, die eine Sportanlage unter freiem Himmel zur Ausübung des Individualsports, wie z.B. Leichtathletik, Tennis oder Golf nutzen will, reicht die Vorlage eines Impf- oder eines Genesenennachweises (oder Nachweis über eine negative Testung) -> also die 3G-Regelung! Bei Sportarten wie zum Beispiel Golf oder Tennis, kann der Abstand zwischen den Akteuren gewahr werden. Daher reicht hierfür in Zukunft der 3G-Nachweis. Wenn jedoch der Abstand, wie zum Beispiel beim Tennis-Doppel, nicht gewahrt werden kann, so gilt weiterhin die 2Gplus-Regelung. 

Klassische Mannschaftssportarten

In den klassischen Mannschaftssportarten, wie zum Beispiel Fußball, ist ein kontaktloses Training unter freiem Himmel unter 3G-Bedingungen möglich, solange der Mindestabstand von 1,5 Meter gewahrt wird. 

Einen Unterschied gibt es jedoch zum Spielbetrieb in den „klassischen Mannschaftssportarten“. Da dort der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, gilt hier die 2Gplus-Regelung

In geschlossenen Räumen (Sporthalle) bleibt es bei der Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen neben einer negativen Testung (2Gplus).

Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre sind von den Regelungen ausgenommen