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Der Handball-Verband Niedersachsen e.V. (HVN) hat die Durchführungsbestimmung entsprechend den Änderungen für den HVN-Seniorenspielbetrieb angepasst.
Punkt 6: Spielabsetzung.
Ein Antrag auf Absetzung eines festgesetzten Spieltermins ist zulässig, wenn sich mehr als drei der in den letzten drei Spielen eingesetzten Spieler des beantragenden Vereins corona-bedingt in Quarantäne befinden. In diesem Fall ist die Spielleitende Stelle unter Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. Absonderungsbescheinigungen, Ablichtungen/Screenshots positiver PSR-Tests/Antigen-Schnelltests) unverzüglich zu informieren. Über den Antrag auf Absetzung entscheidet die Spielleitende Stelle nach eingehender Prüfung endgültig und unanfechtbar.
Punkt 20: Auf- und Abstiegsregelung
Oberligen-Männer:
Es steigen grundsätzlich zwei Mannschaften jeder Oberliga ab (Regelabsteiger). Es gilt die gleitende Skala, wobei die Anzahl der Absteiger auf maximal 3 je Staffel festgelegt wird.
Das Aufstiegsrecht wird auf die Mannschaften der Plätze 1 und 2 der Abschlusstabelle beschränkt. In die nächsthöheren Spielklasse (3.Liga) können nur diese Mannschaften aufsteigen. Sollte sich ergeben, dass durch die Aufsteiger in die nächsthöhere Spielklasse (3.Liga) die Regelstaffelstärke nicht erreicht wird, steigen weniger Mannschaften aus dieser Spielklasse ab, bis die Regelstaffelstärke erreicht wird.
