Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung erneut aktualisiert. Ab dem 01. August dürfen 50 Personen in 'einer Gruppe' Sport ausüben. Der Niedersächsische Fußball Verband hat sich bisher zur Änderung der Verordnung noch nicht geäußert. 

Wie berichtet, dürfen seit dem 13. Juli Fußball Teams wieder zu Wettkämpfen gegeneinander antreten dürfen. Dabei ist die Zahl von 30 beteiligten Personen allerdings weiterhin nicht zu überschreiten. Das stellte einige Mannschaften mit großen Kadern vor Probleme. 
Nun hat das Land Niedersachsen seine Corona-Verordnung erneut aktualisiert. Seit dem gestrigen Samstag, dem 01. August  ist die Sportausübung auch zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt und die Kontaktdaten der Sportausübenden nach § 4 erhoben und dokumentiert werden. Das würde bedeuten, ab sofort könnten die Fußball-Mannschaften in den Test- und Freundschaftsspielen wieder nahezu beliebig wechseln. 
Zum Verständnis: Sollten beide Mannschaften während einer Partie ihre Teams komplett durchtauschen, wären insgesamt 44 Personen im Einsatz. Bis zur Zahl 50 blieben also noch sechs Plätze (u.a. für den Schiedsrichter) offen. 

NFV hat sich noch nicht geäußert

Nach der letzten Lockerung bezüglich der Wettkämpfe hatte auch der Niedersächsische Fußball Verband eine Informationen an die Vereine herausgegeben. Zur jetzigen aktuailsierten Corona-Verordnung gab es aus Barsinghausen keine Info, wer nun zum Personenkreis von 50 Personen zählt. 

Isabell Hartmann, Spielausschuss-Vorsitzende des NFV Kreis Hildesheim hatte keine weiteren Informationen bezüglich des Personenkreises.