Der Spielbetrieb in den Dritten Ligen und den Regionalligen bleibt entsprechend den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz bis auf Weiteres ausgesetzt. Damit ist der Spielbetrieb in sämtlichen Dritten Ligen sowie Regionalligen frühestens Mitte Januar 2021 wieder möglich.

Wie der Deutsche Volleyball Verband auf seiner Homepage schreibt, bleibt der Spielbetrieb in den Dritten Ligen und den Regionalligen entsprechend den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz bis auf Weiteres ausgesetzt. Das bedeutet für die TSV Giesen GRIIZLYS II, sowie die Damen und Herren des Team 48 Volleyball weiter Pause.
Damit ist auch der Spielbetrieb in sämtlichen Dritten Ligen sowie Regionalligen frühestens Mitte Januar 2021 wieder möglich, sofern von Seiten der Behörden die Beschränkungen nicht verlängert werden. DVV-Präsidium und DVV-Vorstand haben auf Vorschlag des Bundesspielausschusses das weitere Vorgehen in den DVV-Ligen beschlossen.
Regelungen zu einer Fortsetzung des Spielbetriebs in den DVV-Ligen im neuen Jahr werden nun erarbeitet. Dazu zählen neue Spielpläne, Regelungen zu einem Spielbetrieb in der Pandemie ab 2021, sowie Wertungen, Auf- und Abstiegsregelungen.

Dritte Ligen, Regionalligen

Abweichend von den Regelungen der BSO und deren Anlagen 2 und 3 wird festgelegt:
1. Die spielleitenden Stellen der Dritten Ligen und der Regionalligen erstellen für ihre Staffeln neue Spielpläne für eine einfache Meisterschaftsrunde. Dabei ist Folgendes zu beachten:
a) Ziel ist es, den Spielbetrieb so bald als möglich nach der Aufhebung der geltenden Beschränkungen fortzusetzen.
b) Die bisher gespielten Spiele der Hinrunde bleiben unverändert gewertet.
Wurde in einer Staffel der Dritten Liga oder Regionalliga bereits ein Rückspiel ausgetragen, trifft der jeweils zuständige Spielausschuss Regelungen zur Wertung.
c) Jede Mannschaft spielt gegen jede Mannschaft ein Mal.
d) Die gemeldeten Heimspieltermine der Mannschaften bleiben soweit möglich erhalten, d.h. es können hier neue Spielpaarungen zugeordnet werden.
e) Jede Mannschaft soll nach Möglichkeit eine gleiche Anzahl von Heimspielen haben
f) Die Meisterschaftsrunde soll möglichst bis zum 30.04.2021 abgeschlossen sein.
3. Spielabsagen erfolgen durch die spielleitenden Stellen 

a) bei einem Corona-(Verdachts-)Fall in einer Mannschaft
b) aufgrund behördlicher Anordnung oder fehlender behördlicher Genehmigung zur Durchführung von Training oder Spielen 
c) wenn kein geeignetes Schiedsgericht zur Verfügung steht.

5. Wertung, Auf- und Abstieg:

Für die Dritten Ligen und die Regionalligen sollen nach Anhörung der beteiligten Vereine spätestens bis 31. Januar 2021 verbindliche Regelungen über eine mögliche Reduzierung beim Abstieg oder eine mögliche Nicht-Wertung der Saison 2020/2021 getroffen werden. Entscheidend dabei ist die Beurteilung, ob die Pandemie zu einer massiven Verzerrung des Wettbewerbs geführt hat.