Der NFV-Kreis Hildesheim lädt die Vereine ein zum 20. Ordentlicher Kreisfußballtag und zum 20. Ordentlicher Kreisjugendtag am Samstag, 17. Juli 2021. Der Kreisjugendtag wird um 10.30 Uhr, der Kreisfußballtag wird um 12.30 Uhr eröffnet.

„Nach langer und reiflicher Überlegung haben wir uns dazu entschlossen, beide Veranstaltungen als Videokonferenz durchzuführen. Die Lage rund um Corona lässt bis dato keine Planung für eine Präsenzsitzung zu“, bestätigt der Kreisvorsitzende Detlef Winter. „Das ist sehr bedauerlich, denn wir alle haben gehofft, dass wir bis zum Sommer wieder zur Normalität zurückgekehrt sind. Ob das so eintritt, ist fraglich. Um gewissen Fristen einzuhalten, müssen wir uns aber schon jetzt entscheiden, und deshalb haben wir letztlich diesen Weg gewählt.

In der Lehrstätte des Kreissportbundes in Hildesheim- Himmelsthür stehen uns die erforderlichen Räumlichkeiten und die benötigte Technik zur Verfügung. Dafür sind wir sehr dankbar“, fährt der Kreisvorsitzende in seinen Ausführungen fort.

Per Mail erhalten die Vereine beide Tagesordnungen. Die Zugangs- und Teilnahmecodes, ein kleines Handbuch für die Einrichtung und Benutzung des Abstimmungstools, Berichte und Haushaltspläne sowie weitere Informationen werden den Vereinen rechtzeitig zugesandt. Für die Teilnahme an der Videokonferenz wird angekündigt das zwei Endgeräte benötigt werden – PC oder Laptop sowie ein Smartphone für das Abstimmungstool. (bn)

Tagesordnung Kreisjugentag

Tagesordnung:
1.Eröffnung und Begrüßung
2.Genehmigung der Tagesordnung
3.Grußwort des Vorsitzenden
4.Rückblick auf das Spieljahr 2019 /2020
5.Feststellung der stimmberechtigten Delegierten
6.Wahl eines Versammlungsleiters
7.Neuwahlen
    a.des / der Vorsitzenden
    b.der Staffelelleiter
8.Anträge zum 20. Ordentlichen Kreisjugendtag
9.Ausblick auf die Serie 2021/2022
10.Verschiedenes

Anträge zu Punkt 8 der Tagesordnung sind schriftlich bis zum 5. Juni 2021 beim Vorsitzenden des KJA Hans-Jürgen Schwellnus einzureichen.
Der Kreisjugendtag ist nach Anhang 2 I. (28) der Spielordnung des NFV eine Pflichtveranstaltung.
Das Stimmrecht richtet sich nach § 48 (3) der Verbandssatzung. Demnach hat jeder Verein eine Stimme. Die Mitglieder des Kreisjugendausschusses erhalten ebenfalls je eine Stimme.