Der Handball-Verband Niedersachsen e.V. (HVN) hat die Durchführungsbestimmung entsprechend den Änderungen für den HVN-Seniorenspielbetrieb angepasst. 

Punkt 6: Spielabsetzung.

Ein Antrag auf Absetzung eines festgesetzten Spieltermins ist zulässig, wenn sich mehr als drei der in den letzten drei Spielen eingesetzten Spieler des beantragenden Vereins corona-bedingt in Quarantäne befinden. In diesem Fall ist die Spielleitende Stelle unter Vorlage entsprechender Nachweise (z.B. Absonderungsbescheinigungen, Ablichtungen/Screenshots positiver PSR-Tests/Antigen-Schnelltests) unverzüglich zu informieren. Über den Antrag auf Absetzung entscheidet die Spielleitende Stelle nach eingehender Prüfung endgültig und unanfechtbar. 

Punkt 20: Auf- und Abstiegsregelung

Oberligen-Männer:

Die jeweiligen Meister steigen in die 3. Liga auf. Verzichtet einer der beiden Meister auf sein Aufstiegsrecht oder verbietet die Spielordnung einen Aufstieg, so wird in einer Relegation der beiden zweitplatzierten Mannschaften der letzte Aufsteiger in die 3. Liga ermittelt. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an dieser Relegation ist die vorliegende Meldung zum Aufstieg in die 3. Liga. 
Die Termine für die Relegationsspiele werden für den 18./19.06.2022 und den 25./26.06.2022 festgelegt. 

Es steigen grundsätzlich zwei Mannschaften jeder Oberliga ab (Regelabsteiger). Es gilt die gleitende Skala, wobei die Anzahl der Absteiger auf maximal 3 je Staffel festgelegt wird.

Für denn Fall, dass nach Aufnahme der Absteiger aus dem 3. Ligen und den Aufsteigern aus den Verbandsligen die Anzahl der Mannschaften die Zahl 28 übersteigt, kann die Staffelstärke für die kommende Saison erhöht werden. Sollten nach Aufnahme der Absteiger der höheren Liga und Aufsteiger der niedrigeren Liga 30 Mannschaften oder mehr in der Klasse sein, steigen zusätzlich in beiden Staffeln die Drittletzten ab.

Das Aufstiegsrecht wird auf die Mannschaften der Plätze 1 und 2 der Abschlusstabelle beschränkt. In die nächsthöheren Spielklasse (3.Liga) können nur diese Mannschaften aufsteigen. Sollte sich ergeben, dass durch die Aufsteiger in die nächsthöhere Spielklasse (3.Liga) die Regelstaffelstärke nicht erreicht wird, steigen weniger Mannschaften aus dieser Spielklasse ab, bis die Regelstaffelstärke erreicht wird.